Familienanaloge Wohnformen
Folgende IKH Mitgliedseinrichtungen entsprechen den Vorgaben des Landesjugendamtes Schleswig-Holstein für "familienanaloge Wohnformen"(KJVO-SH §13 Abs. 1 Pkt. 5):

Quer über Schleswig-Holstein verteilt finden Sie unsere Einrichtungen.
Standort-Übersicht

Wir sind eine lernende Organisation und verstehen uns als Gütegemeinschaft.
Unser Qualitätsanspruch