Familienanaloge Wohnformen
Folgende IKH Mitgliedseinrichtungen entsprechen den Vorgaben des Landesjugendamtes Schleswig-Holstein für "familienanaloge Wohnformen"(KJVO-SH §13 Abs. 1 Pkt. 5):
Familienanaloge Wohnform

Wir sind eine lernende Organisation und verstehen uns als Gütegemeinschaft.
Unser Qualitätsanspruch

Quer über Schleswig-Holstein verteilt finden Sie unsere Einrichtungen.
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