Leistungstatbestand und Inklusive Kinder- und Jugendhilfe

2. Sitzung der Arbeitsgruppe „Inklusives SGB VIII“ am 14.02.2023

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, das im Juni 2021 in Kraft getreten ist, wurden die Weichen für eine Inklusive Kinder- und Jugendhilfe gestellt. Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass in dieser Legislaturperiode die gesetzliche Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe erfolgen soll.

Die anstehende Debatte beim Beteiligungsprozess über einen eineitlichen Leistungstatbestand am 14.02.2023 in der Arbeitsgruppe „Inklusives SGB VIII“ wird spannend.

Es gibt unterschiedliche Stimmen.

Ihre IKH Geschäftsstelle

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