Die IKH – Ein besonderes Angebot für die Jugendhilfe
Durch das neue Bundeskinderschutzgesetz, das am 01.01.2012 in Kraft getreten ist, ist eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung nunmehr in allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe Pflicht.
Dabei geht es um die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung von Standards für die Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und ihren Schutz vor Gewalt.
Die Mitgliedseinrichtungen der Interessengemeinschaft Kleine Heime & Jugendhilfeprojekte Schleswig-Holstein e.V. (IKH) haben bereits im Jahr 2000 ein verbandseigenes QE-Verfahren eingeführt und alle IKH-Einrichtungen werden seit 2001/2002 regelmäßig auditiert.
Nutzen auch Sie das QM-Verfahren der IKH und informieren Sie sich bei uns !
Das Leistungsspektrum der IKH-Mitgliedseinrichtungen
- Hilfen nach SGB VIII §19, §27, §34, §35, §35a, §41, §42
- Hilfen nach SGB XII §§53,54
- Unterbringung nach JGG
- IKH-Standards, -Leitbild, Qualitätsentwicklung und regelmäßige Audits

