Auf einen Blick: Die Stärken unserer Mitglieder

Leistungsmerkmale

Im Folgenden präsentieren wir Ihnen die Schwerpunkte unserer Mitgliedseinrichtungen. Als alphabetisches Ordnungskriterium der Listen dient jeweils der Standort der Einrichtung, der auch auf der Übersichtskarte eingetragen ist.

Um Ihnen den Vergleich zu erleichtern, haben wir uns bei der Aufzählung von Merkmalen und Angeboten auf diejenigen beschränkt, die für die einzelnen Einrichtungen spezifisch sind und von der Einrichtung vorgehalten werden. Wo es sinnvoll ist, wird gekennzeichnet, ob die Leistungen als Regelleistung (R) oder als Zusatzleistung (Z) erbracht werden.

  • Schwerpunkt-Erfahrungen der Einrichtungen und ihre Aufnahmebedingungen
  • Spezifische Angebote der Einrichtungen zur schulischen, beruflichen und sonstigen Förderung

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Über das Spektrum der Leistungsarten informiert Sie die Übersicht:

Unter »Art der Hilfen« wird aufgeführt, welche weiteren Leistungen neben Hilfe zur Erziehung nach SGB VIII §§ 34, 35a, 41 die Einrichtungen erbringen. Dazu gehören:

  • qualifizierte Eingliederungshilfe nach SGB VIII 35 a und/oder SGB XII §§ 53, 54
  • intensive Einzelbetreuung nach SGB VIII § 35
  • Hilfen für Mutter und Kind nach SGB VIII § 19
  • Unterbringung nach JGG (Jugendgerichtsgesetz)
  • Leistungen über Tag und Nacht zur Verselbstständigung nach SGB VIII §§ 34,41

Gemeinsame Merkmale

Gemeinsam ist allen Einrichtungen, dass sie Hilfe zur Erziehung leisten als

  • Betreuung über Tag und Nacht nach SGB VIII §§ 34, 35a, 41
  • ambulant betreutes Wohnen nach SGB VIII § 41

Diese beiden Leistungsarten werden in den Übersichten nicht aufgeführt. Ebenso werden Leistungen, die nach der Rahmenleistungsvereinbarung »Einrichtungen über Tag und Nacht« in Schleswig-Holstein Standard sind – u.a. Leistungen zur Unterbringung und Versorgung, zur schulischen und beruflichen Förderung, zur begleitenden Elternarbeit sowie zur Hilfeplanung nach SGB VIII § 36 – und von allen Einrichtungen erbracht werden, nicht aufgeführt.