Die Interessengemeinschaft Kleine Heime & Jugendhilfeprojekte Schleswig-Holstein e.V. (IKH) ist ein Jugendhilfeverband, in dem sich rund 30 eigenständige kleine Kinderheime und Jugendhilfeprojekte in privater Trägerschaft zusammengeschlossen haben. Neben der Chance, die kollegiale Kompetenz und Unterstützung im Verbund vieler Einrichtungen zu nutzen, verschafft die Mitgliedschaft die Möglichkeit,
- an allen Entscheidungsprozessen im Verband mitzuwirken,
- Einflussnahme auf die Entwicklung der Jugendhilfe auf kommunaler, regionaler und Landesebene auszuüben
- sowie sich durch die Zugehörigkeit in einer sich der Qualitätsentwicklung verschriebenen Gütegemeinschaft Wettbewerbsvorteile zu sichern.
Service
- Kontakt, Information und Beratung der Mitglieder durch eine hauptamtlich besetzte Geschäftsstelle
- Unterstützung der ehrenamtlichen Strukturen durch eine hauptamtlich besetzte Geschäftsstelle
- Beratung in betriebsorganisatorischen Fragen und Vermittlung rechtlicher Informationen
- Unterstützung bei der Belegung freier Plätze durch eine zentrale Kontaktstelle für die Jugendämter Freie Plätze
- Bereitstellung der gesetzlich vorgeschriebenen arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung durch ausgewiesene Fachkräfte
- Organisation der verbandsinternen Informations- und Kommunikationsstruktur durch die Geschäftsstelle
- Unterstützung bei der Suche nach und Qualifizierung von MitarbeiterInnen
Information
- Hinweise, Tipps und Trends, Gesetzesänderungen etc. rund um das Thema Jugendhilfe, bereitgestellt zu den Mitgliederversammlungen und aktuell per E-Mail
- Fachberatung in pädagogischen Fragestellungen (z.B. Mädchen-, Jungenarbeit, Erlebnispädagogik, Gewaltprävention etc.)
- Kollegialer Informations- und Erfahrungsaustausch durch die Einbindung in Regionalgruppen (»Kleine Gruppen« 4 x jährlich)
- Bezug des 2 x im Jahr erscheinenden IKH-INFO-Heftes mit themenbezogenen Aufsätzen und Beiträgen zur Jugendhilfearbeit der Mitgliedseinrichtungen
Qualitätsentwicklung
- Beratung im nach SGB VIII vorgeschriebenen einrichtungsspezifischen Qualitätsentwicklungsprozess und Einbindung in das IKH-Verfahren zur Qualitätsentwicklung
- Fortbildungsangebote für MitarbeiterInnen und EinrichtungsträgerInnen Werbung mit dem Gütesiegel der IKH nach erfolgreicher Teilnahme an der Auditierung im Rahmen des IKH-Verfahrens zur Qualitätsentwicklung
- Kollegiale Beratung und Unterstützung durch die 4 x jährlich zusammenkommenden Regionalgruppen (in der Funktion von Qualitätszirkeln)
Interessenvertretung
- Kooperation und Vernetzung durch die Einbindung in die LAG-pj, den DPWV, den AFET, die IGFH sowie Arbeitskreise auf regionaler Ebene; das bedeutet u.a. Informationen, verbandspolitischen Einfluss und ermäßigte Teilnahmegebühren bei Fortbildungen
- Vertretung in Gremien, Interessenwahrung auf regionaler und Landesebene in Ausschüssen und Arbeitskreisen (u.a. Jugendhilfekommission, AGs nach § 78 SGB VIII)
- Beratung bei Eingaben an die Schiedsstelle zur Durchsetzung eigener Interessen
Öffentlichkeitsarbeit
- Darstellung der Einrichtung in den schriftlichen Materialien der IKH (Imagebroschüre, Mitgliederverzeichnis, Faltblätter)
- Veröffentlichung eigener Beiträge im 2 x jährlich erscheinenden IKH-INFO-Heft (Versand u.a. an viele Jugendämter)
- Internetrepräsentanz über die Website der IKH und Verlinkung zur eigenen Website (sofern vorhanden)

