Qualitätsentwicklung der IKH-SH e.V. auf drei Ebenen

Das IKH-Verfahren zur Qualitätsentwicklung unterscheidet drei Arbeits- und Wirkungsebenen, auf denen Verfahren, Maßnahmen und Instrumente der Qualitätsentwicklung zum Einsatz kommen. Besonderes Augenmerk kommt der dritten Ebene zu, mit der ein verbandsinternes Benchmarking und eine Evaluation der einrichtungsinternen Qualitätsentwicklung verbunden sind. Insbesondere auf dieser Ebene machen wir Qualität und deren Entwicklung transparent – für unsere Mitglieder ebenso wie für unsere Partner.

Ebene 1:

Einrichtungsinterne Verfahren zur Qualitätsentwicklung

  • liegen in der Verantwortung der Mitglieder
  • sind vereinbart zwischen Einrichtung und örtlich zuständigem Jugendamt
  • werden unterstützt durch Maßnahmen und Instrumente, die von der IKH-SH e.V. entwickelt oder zur Verfügung gestellt werden, wie z. B
    • Fortbildungsveranstaltungen zu Fachthemen
    • regelmäßige Informierung über fachliche und rechtliche Entwicklungen
    • Fragebogen zur Evaluation und zum Vergleich der pädagogischen Arbeit
    • regelmäßige zentrale Treffen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Einrichtungen (als Forum für Austausch und Fortbildung)
    • Vermittlung von externen Beratern, Trainern, Dozenten, Supervisoren etc.

Ebene 2:

Die IKH-SH e.V. als einrichtungsübergreifendes Forum für Informationsaustausch, kollegiale Beratung und Supervision

  • fördert Lernprozesse mit der Arbeit in den »Kleinen Gruppen für kollegialen Fachaustausch«; dazu gehören u.a
    • die Sicherung und Weiterentwicklung des Wissenstands
    • der kollegiale Erfahrungsaustausch und die kollegiale Beratung
    • die Entwicklung eines gemeinsamen Qualitätsverständnisses (»Kleine Gruppe« als Qualitätszirkel)
    • die regelmäßige kollegiale Einsichtnahme in die Einrichtungen
    • die Aufarbeitung von Ergebnissen aus Benchmarking und Audits
    • die Begleitung der Einrichtungen während und nach den Audits
  • hat das Ressort Qualitätsmanagement gebildet; u.a.
    • zur Evaluation und Weiterentwicklung des übergreifenden Qualitätsentwicklungs-Verfahrens (Ebene 3)
    • zur Schulung der Auditoren
    • zur Einbindung externer Fachkräfe
  • bindet die Mitglieder an die Verfahren und Selbstverpflichtungen über die Beschlüsse in der Mitgliederversammlung

Ebene 3:

Das verbandsinterne Verfahren zur Qualitätsentwicklung

  • beruht auf dem Leitbild der IKH-SH e.V.
  • verlangt von den Einrichtungen aktuelle Trägerberichte; hierzu gehört auch die regelmäßige Vorlage
    • der Vereinbarungen gemäß §§78 ff SGB VIII
    • einer strukturellen und konzeptionellen Darstellung der Einrichtung
    • weiterer Angaben, z. B. zu Aktivitäten der Trägerinnen und Träger in der IKH-SH e.V., zu Kooperationen mit Fachdiensten, zur Vernetzung der Einrichtung mit anderen Institutionen oder zur geleisteten Öffentlichkeitsarbeit
    • erfasst regelmäßig quantitative Daten aus den Einrichtungen zum Zweck eines innerverbandlichen Vergleichs (»Benchmarking«);u.a. zu den Bereichen
    • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
    • Finanzen
    • Klientel
    • pädagogische Prozesse
    • Elternarbeit
    • Dokumentation und Verfahren zur einrichtungsinternen Qualitätsentwicklung
  • erfasst in Audits regelmäßig qualitative Daten aus den Einrichtungen; hierbei
    • besichtigen zwei Auditoren die Einrichtung
    • führen sie in den Einrichtungen Gruppen-Interviews mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
    • prüfen sie die Umsetzung des IKH-Leitbilds
    • bewerten sie die Qualität der pädagogischen Arbeit hinsichtlich der vier Qualitätsdimensionen Struktur, Prozess, Ergebnis und Konzept
  • dient einem fortwährenden Lernprozess in den Einrichtungen und auf Verbandsebene mittels
    • intensiver Vor- und Nachbereitung der Audits in den Einrichtungen
    • Reflexions- und Feedback-Phasen während und nach den Audits
    • Rückmeldung der Ergebnisse von Benchmarking und Audits an alle Einrichtungen
    • Aufarbeitung der Ergebnisse in den »Kleinen Gruppen«
  • kann Kooperationspartner (u. a. Jugendamt, Schule, Kliniken, Therapeuten, Fachkollegen) einbinden und sie an der Kontrolle von Qualität teilhaben lassen durch
    • Informierung über Ergebnisse des Benchmarkings
    • Einladung zur Teilnahme und Beteiligung an den Audits

Qualität braucht Kooperation

Den IKH-Mitglieder*innen ist es ein wichtiges Anliegen, in ihrer Entwicklung zur »lernenden Organisation« von außen unterstützt zu werden. Insbesondere ist eine intensive Zusammenarbeit mit den Jugendämtern gewünscht. Das SGB VIII sieht in der partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und freien Hilfeträgern ein wichtiges Prinzip. In der Umsetzung und Ausgestaltung dieses Prinzips sehen wir einen nutzbringenden Effekt für alle Beteiligten und laden daher alle Partner zu einer Teilnahme an unserem Verfahren ein.

Die Standards der IKH

Wir haben 20 festgesetzte Standards, nach denen jede Einrichtung arbeitet!

Die IKH-Richtlinien

IKH-Standards

Gemeinsames Qualitätsversprechen

Wir sind eine lernende Organisation und verstehen uns als Gütegemeinschaft.

Unser Qualitätsanspruch

Qualität in der IKH

Geschichte der IKH

Seit über 30 Jahren hilft die IKH benachteiligten Kindern

Eine Reise durch die Zeit

Geschichte der IKH